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   OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74   

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https://dejure.org/1975,2274
OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74 (https://dejure.org/1975,2274)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.1975 - 4 U 142/74 (https://dejure.org/1975,2274)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - 4 U 142/74 (https://dejure.org/1975,2274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse bei weit zurückliegendem Sachverhalt; Einordnung eines literarischen Werks zur Kunstfreiheit oder Meinungsfreiheit; Unwahre Behauptungen in einem dokumentativen oder biografischen Werk; Einsatz von Häftlingen und Fremdarbeitern zur Installierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    Der Grundgesetzgeber, der im Grundrechtsteil des Grundgesetztes allenthalben Regelungen von Konflikten der geschützten Rechtsgüter mit anderen Rechtsgütern getroffen hat, hat in Art. 5 GG die menschliche Äußerung auf zweierlei Weise geschützt: Als freie Meinungsäußerung mit dem Vorbehalt des Art. 5 Abs. 2 und als Kunst und Wissenschaft in Art. 5 Abs. 3, für den die Schranke des Absatzes 2 nicht gilt (BVerfG NJW 1971, 1645, 1646).

    In diesem Sinne kann es auf das Ausmaß der Verfremdung ankommen (BVerfG NJW 1971 S. 1645, 1647).

    Ein grundlegender Unterschied zu dem Mephistofall (BVerfG NJW 1971 S. 1645) besteht darin, daß dort die Beklagte geltend gemacht hatte, die Romanhandlung beziehe sich auf einen mit ... nicht identischen, nur im Bereich der Kunst existierenden Schauspieler ..., hier aber die Klägerin erklärtermaßen Gegenstand der Dokumentarsatire der Beklagten ist.

  • BGH, 05.12.1958 - IV ZR 95/58

    Gefallenengedenktafel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    Das erfüllt den Tatbestand des § 12 BGB (Staudinger Anm. 76 zu § 12 BGB , BGH NJW 59, 525).
  • RG, 03.12.1917 - VI 370/17

    Unbefugter Gebrauch eines Namens; Klage eines Gesellschafters einer GmbH wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    Das vom Reichsgericht in RGZ 91, 350 gebrauchte Beispiel der Unterzeichnung eines Aufrufs mit dem Namen eines anderen bezeichnet tatsächlich nicht nur eine unrichtige Aussage über diesen anderen sondern den unbefugten Gebrauch seines Namens.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich auf die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung der Handelsgesellschaft beziehende Grundrecht des Art. 2 GG (BVerfGE 10, 89, 99; 20, 290; 20, 336; 23, 30; 23, 223).
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    So hat der Bundesgerichtshof weitergehenden Ehrenschutz für eine GmbH, die Herausgeberin einer Tageszeitung war, und für eine Gewerkschaft angenommen (BGHSt 6, 186, 191 [BGH 08.01.1954 - 1 StR 260/53] ; NJW 1971, 1655; zur Bedeutung der Pressetätigkeit siehe im übrigen BGHZ 31, 308, zur Bedeutung der Gewerkschaftsarbeit BGHZ 50, 325).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    So hat der Bundesgerichtshof weitergehenden Ehrenschutz für eine GmbH, die Herausgeberin einer Tageszeitung war, und für eine Gewerkschaft angenommen (BGHSt 6, 186, 191 [BGH 08.01.1954 - 1 StR 260/53] ; NJW 1971, 1655; zur Bedeutung der Pressetätigkeit siehe im übrigen BGHZ 31, 308, zur Bedeutung der Gewerkschaftsarbeit BGHZ 50, 325).
  • BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66

    ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    So hat der Bundesgerichtshof weitergehenden Ehrenschutz für eine GmbH, die Herausgeberin einer Tageszeitung war, und für eine Gewerkschaft angenommen (BGHSt 6, 186, 191 [BGH 08.01.1954 - 1 StR 260/53] ; NJW 1971, 1655; zur Bedeutung der Pressetätigkeit siehe im übrigen BGHZ 31, 308, zur Bedeutung der Gewerkschaftsarbeit BGHZ 50, 325).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich auf die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung der Handelsgesellschaft beziehende Grundrecht des Art. 2 GG (BVerfGE 10, 89, 99; 20, 290; 20, 336; 23, 30; 23, 223).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74
    So hat der Bundesgerichtshof weitergehenden Ehrenschutz für eine GmbH, die Herausgeberin einer Tageszeitung war, und für eine Gewerkschaft angenommen (BGHSt 6, 186, 191 [BGH 08.01.1954 - 1 StR 260/53] ; NJW 1971, 1655; zur Bedeutung der Pressetätigkeit siehe im übrigen BGHZ 31, 308, zur Bedeutung der Gewerkschaftsarbeit BGHZ 50, 325).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Der Umstand allein, daß solche Kritik in aller Regel auch auf die Gesellschaft wegen deren personaler Prägung ausstrahlt, genügt für einen eigenen Unterlassungsanspruch der Personengesellschaft nicht; die Kritik muß vielmehr - wenn auch in der Person des kritisierten Gesellschafters oder Betriebsangehörigen - die Gesellschaft selbst (unmittelbar) treffen (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1976, 628, 630) [OLG Stuttgart 11.06.1975 - 4 U 142/74].
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Der Umstand allein, daß solche Kritik in aller Regel auch auf die Gesellschaft wegen deren personaler Prägung ausstrahlt, genügt für einen eigenen Unterlassungsanspruch der Personengesellschaft nicht; die Kritik muß vielmehr - wenn auch in der Person des kritisierten Gesellschafters oder Betriebsangehörigen - die Gesellschaft selbst (unmittelbar) treffen (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1976, 628, 630) [OLG Stuttgart 11.06.1975 - 4 U 142/74].
  • OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Unterlassung; Schutzgesetz;

    Es ist auch nicht etwa wegen der Geringfügigkeit der Änderungen in Wahrheit als Biographie anzusehen, was die Anwendung von Art. 5 Abs. 1, 2 zur Folge haben könnte (so etwa OLG Stuttgart NJW 76, 628, 629f unter Hinw. auf Stein, NJW 71, 1648, 1649).
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